Förder- und Forderkonzept der Grundschule an den Seewiesen (Stand 2021)

1 Förderunterricht in den Fächern Mathematik und Deutsch

1.1        Auswahl der Schüler/innen

      Die Fachlehrkraft benennt Kinder, die einen deutlichen Rückstand im jeweiligen Fach haben. 

      Die Förderlehrkraft wird von der Fachlehrkraft über die Defizite unterrichtet und berät mit ihm/ihr über die besonderen Fördermaßnahmen für die Kinder.

      Die Klassenlehrkraft informiert die Eltern und Schüler/innen über die Teilnahme am Förderunterricht und berät sie in Bezug auf die zu ergreifenden Maßnahmen. 

 

1.2 Durchführung der Fördermaßnahmen

Die Fördermaßnamen müssen den individuellen Leistungsstand des einzelnen Schülers berücksichtigen und auf seiner individuellen Lernausgangslage aufbauen.

Folgende Grundsätze gelten für die Fördermaßnahmen:

      Die drei Schritte: Enaktiver, ikonischer und symbolischer Umgang sollen beachtet und immer wieder durchgeführt werden.

      Für jedes Kind muss geeignetes Anschauungsmaterial ausgewählt und eingesetzt werden.

      Um den Kindern wieder Selbstbewusstsein und Lernzuversicht zu vermitteln, soll er/sie da abgeholt werden, wo sich die individuelle Lernausgangslage befindet.

      Um einzelne Schüler/innen gezielt zu beobachten, darf die Gruppe aus höchstens 5 Kindern bestehen, damit eine individuelle Förderung gewährleistet werden kann.

 

 

      Nach dreimonatiger regelmäßiger Förderung entscheiden Fachlehrkraft und Förderlehrkraft über den weiteren Förderbedarf. 

      Pro Jahrgang findet eine Stunde Förderung in der Woche statt.

      Davon abweichende Regelungen können einvernehmlich getroffen werden.

1.3 Dokumentation und Evaluation

      Über die Inhalte der Fördermaßnahmen und die Fortschritte der Schüler/innen sollen sich die Fachlehrkraft und Förderlehrkraft regelmäßig austauschen und die Klassenlehrkraft darüber informieren.

      Inhalte der Förderung werden dokumentiert.

      Informationen und Beratung der Eltern sind Aufgabe der Klassenlehrkraft.

      Die Fachlehrkraft überprüft regelmäßig die Lernfortschritte der geförderten Schüler.

2 Sprachförderung

2.1 Auswahl der Schüler/innen 

Schüler/innen, die an der vorschulischen Sprachförderung teilgenommen haben, werden nach Rücksprache der Klassen- und Förderlehrkraft in die schulische Sprachförderung übernommen, um die begonnene Arbeit fortzusetzen und den Schülern eine solide Basis für den Lese- und Schreiblehrgang zu geben.

Andere Schüler/innen, die teilnehmen sollen, werden von der Klassenlehrkraft vorgeschlagen, wenn sie erkennen lassen, dass ihr Wortschatz so eingeschränkt ist, dass sie dem Unterricht nur mit Mühe bzw. kaum folgen können, denn gerade beim Erstleseunterricht müssen viele Begriffe beherrscht werden, die für das Zuordnen von Lauten zu Bildern nötig sind (s. Arbeitshefte zu Erstlesewerken). 

 

 

 

 

 

2.2 Inhaltliche Schwerpunkte

Die Sprachförderung sollte integrativ sein.

Folgende Bereiche gehören dazu:

      Hör- und Hörsehverstehen, Wortschatzerweiterung (Vorlesen, Erzählen, CDs hören, mit sprachlicher Begleitung basteln, malen, musizieren, Arbeit mit Bildkarten und Realien, Spiele)

      Sprechen und dabei grammatikalische Strukturen einüben (Lieder, Reime, Dialoge, Rollenspiele, Nachspielen von Geschichten, zu Bildern und Büchern erzählen, Gespräche führen und Wortschatzerweiterung beim gemeinsamen Tun)

      Wenn Kinder schon lesen und schreiben können, diese Fähigkeiten in den Dienst des Sprachenlernens stellen (Wörter und Sätze Bildern zuordnen, Dialoge ordnen, Bildergeschichten schreiben, Lernspiele um grammatische Strukturen und den Wortschatz zu trainieren)

In einer Gruppe sollten 3-5 Schüler/innen sein. Sprachförderunterricht sollte mehrfach (3 mal 1 Stunde) in der Woche erfolgen, zusätzlich zum Unterricht und bei Bedarf individuell nach Absprache. Die Gruppen sollten nach dem Sprachstand zusammengestellt werden, bzw. eine Gruppe Klasse 1 /2 und eine Gruppe Klasse 3 /4. Für jedes Kind wird die Förderdauer individuell bestimmt. Es werden für die Klasse 1 /2  fünf Stunden und für die Klassen 3 /4  zwei Stunden benötigt. 

2.3 Dokumentation und Evaluation

Die durchführende Lehrkraft dokumentiert die Inhalte jeder Stunde im Klassenbuch und macht sich Aufzeichnungen über die Fortschritte jedes Kindes in freier Form. Sie informiert regelmäßig Klassenlehrer/in und Eltern über die Fortschritte der Kinder und berät mit ihnen das weitere Vorgehen. Mit den Kindern führt sie Gespräche über ihre Stärken und Schwerpunkte des Trainings.

 

 

Das Ziel der Förderung ist erreicht, wenn das Kind dem Unterricht ohne größere Sprachschwierigkeiten folgen und sich sprachlich angemessen beteiligen kann.

3 Begabtenförderung

3.1 Fördern und Fordern leistungsstarker Kinder

3.2  Derzeitige Unterrichtspraxis, Schwerpunkte, Methoden, Ausstattung 

Die Förderung leistungsstarker Kinder findet bisher hauptsächlich im Klassenverband statt. Unterrichtsformen wie Tages- und Wochenplanarbeit, Projektunterricht, fächerübergreifender Unterricht, Stationenlernen, Werkstattarbeit werden oft praktiziert und bieten Gelegenheit, die Kinder ihrem Leistungsstand entsprechend zu fördern und zu fordern. Dabei können die Kinder Selbstverantwortung im Lernprozess entwickeln und sich mit dem eigenen Lernen auseinandersetzen.

3.3 Mathematik und Deutsch

Leistungsstarke Kinder, die eine besondere Begabung in Mathematik haben, werden vor allem binnendifferenziert gefordert. Die jeweilige Fachlehrkraft hält geeignete, auf den individuellen Leistungsstand des Kindes zugeschnittene Zusatzangebote vor. Entsprechende Materialien hierfür sind in der Schule vorhanden.

Im Deutschunterricht findet ebenfalls Binnendifferenzierung statt. Auch hier gibt es besondere Fordermaterialien für leistungsstarke Kinder (Logico, LÜK,

Rechtschreibboxen, Lernkarteien, etc.).

Für leistungsstarke Kinder der 3. und 4. Klassen sind verschiedene Angebote in Form von Arbeitsgemeinschaften vorgesehen, z.B. Knobel-AG, Freies Schreiben, Philosophie, Szenisches Spiel, MINT etc.

3.4  Musisch-kultureller Bereich

Es gibt, sofern möglich…:

…Instrumentalgruppen (evtl. in Kooperation mit der Kreismusikschule).

 

…einen Chor.

…die Gelegenheit, das Sportabzeichen im Sportunterricht zu machen.

…Theaterspielgruppen, welche verschiedene Schulveranstaltungen bereichern.

…in regelmäßigen Abständen ein Zirkusprojekt.

…in regelmäßigen Abständen ein Trommelprojekt.

…(externe) Theater- und Kinobesuche.

 

4 Inklusion

Die inklusive Beschulung von Schülern und Schülerinnen mit und ohne Beeinträchtigungen wird als gemeinsamer Schulentwicklungsauftrag verstanden. Wir sind bestrebt, Kinder, die eine Beeinträchtigung oder Behinderung zeigen oder entwickeln, bestmöglich in den Unterricht zu integrieren.

 

4.1 Pädagogisches Verständnis von Inklusion und Zielvorstellungen

Schulische Inklusion bedeutet die gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen. Besonders im Grundschulalter ist es von besonderer Bedeutung, dass Kinder in ihrem Wohnbereich zusammenbleiben und gemeinsam heranwachsen und lernen können. Durch die Wohnortnähe sind auch Berührungspunkte in außerschulischen Bereichen gegeben. Die Schüler und Schülerinnen lernen gemeinsam, unabhängig von Unterschieden in ihrer individuellen Lern- und Leistungsfähigkeit und ihrer körperlichen, psychischen und geistigen Vitalität. 

      Das gemeinsame Miteinander von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen bringt für beide Gruppen vielfältige Möglichkeiten des kognitiven und sozialen Lernens.

      Der gemeinsame Unterricht bietet beiden Seiten die Chance des Lernens voneinander sowie des Aufbaus sozialer Kompetenzen und gegenseitiger Akzeptanz.

 

 

      Der gemeinsame Unterricht fördert das positive Selbstwertgefühl aller Schülerinnen und Schüler.

      Die Schülerinnen und Schüler erhalten gemäß ihren Begabungen und Bedürfnissen entsprechende Chancen, die an ihrer individuellen Lernausgangslage angepasst unterrichtet zu werden.

Grundlage hierfür bilden Art 3, Abs. 3 GG (Benachteiligungsverbot) sowie § 4 des NSchG (Vorrang der Beschulung in der allgemeinen Schule) und § 54 NSchG (Recht auf Bildung).

 

4.2 Umsetzung der Ziele

Im Mittelpunkt stehen die Förderbedürfnisse der jeweiligen Schülerinnen und Schüler. Daher sind integrative Angebote wie auch Unterrichtsstrukturen zu entwickeln, zu initiieren und zu nutzen, die diese berücksichtigen können (z.B. offene Unterrichtsformen, innere Differenzierung, Wochenplanarbeit usw.)

Die Förderung schwächerer Schülerinnen und Schüler erfolgt sowohl auf zielgleicher als auch auf zieldifferenter Ebene (nach Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs oder als präventive Maßnahme, um eine drohende Benachteiligung abzuwenden).

Die Dokumentation und Fortschreibung der individuellen Lernentwicklung (individuelle Förderpläne) erfolgt regelmäßig. In den Zeugniskonferenzen wird über Nachteilsausgleiche beraten und ggf. abgestimmt.

Beratung       und      Begleitung      von      Schülerinnen      und      Schülern      sowie      deren

Erziehungsberechtigten erfolgt regelmäßig.

 

4.3 Maßnahmen bei Förderbedarf vor der Einschulung 

Erfährt die Schulleitung bei der Schulanmeldung oder zu einem späteren Zeitpunkt von einer Lernbeeinträchtigung oder Behinderung eines angemeldeten Kindes, setzt sie sich mit den Eltern in Verbindung.

 

In dem Gespräch wird geklärt:

      welche Beeinträchtigung das Kind hat

      welche vorschulischen Institutionen zur Verfügung stehen, um das Kind zu fördern

      welche Institutionen das Kind bereits besucht oder besuchen sollte

      welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit das Kind an unserer Schule beschult werden kann

      welche Fördermöglichkeiten es nach Beginn der Schulpflicht gibt bzw. welche Förderung notwendig ist

Gegebenenfalls wird ein Verfahren zur Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs von der Schulleitung eingeleitet und die geeigneten Fördermöglichkeiten für das Kind festgestellt. Die Entscheidung, an welcher Schule das Kind beschult wird, treffen die Erziehungsberechtigten.

 

4.4 Mobiler Dienst

Besteht die Möglichkeit, das Kind durch den mobilen Dienst optimal zu fördern, wird in Zusammenarbeit mit der Fachlehrkraft des mobilen Dienstes ein geeignetes Konzept erarbeitet, das speziell auf den Förderbedarf des jeweiligen Kindes zugeschnitten ist.

 

4.5 Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten

Viermal jährlich finden Klassenkonferenzen bzw. pädagogische Konferenzen statt, in denen über Kinder mit Lernschwierigkeiten gesprochen wird.

Aufgrund der getroffenen Absprachen erstellt die jeweilige Fachlehrkraft einen individuellen Förderplan. Auf Basis dieses Förderplanes erhält das Kind Förderung durch innere Differenzierung. Falls durch diese Maßnahmen keine Verbesserung der Lernleistung erzielt wird, entscheidet die Schule über die Einleitung des Verfahrens zur Feststellung des

 

 

sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs. Von der Klassenlehrkraft und einer Förderschullehrkraft ist dann ein Gutachten anzufertigen.

Eine Förderkommission stellt die geeignete Fördermöglichkeit für das Kind fest. 

4.6 Förderung durch Förderschullehrkraft

Je nach Bedarf wird die Zuweisung von Förderstunden variiert, d.h. einige Klassen erhalten mehr Förderstunden, andere weniger.

Gefördert        werden       vorrangig       die       Kinder,       die       einen         langanhaltenden

Unterstützungsbedarf haben. Aber auch Kinder, die kurzfristig Unterstützungsbedarf haben, werden nach Absprache mit der Fachlehrkraft einbezogen.

Fördermöglichkeiten:

      Die Förderschullehrkraft nimmt am Klassenunterricht teil und fördert Schülergruppen, die besondere Schwierigkeiten mit dem aktuellen

Unterrichtsstoff haben.

      Die Förderschullehrkraft fördert einzelne Schüler oder eine Gruppe von Schülern mit gleichen Schwierigkeiten in einem Extraraum. Diese Gruppe kann auch klassenübergreifend zusammengesetzt sein. 

      Sowohl Thema wie auch Methodik werden mit der Fachlehrkraft abgestimmt.

      Die Förderschullehrkraft informiert die Eltern bei Bedarf über den Stand der Förderung und gibt Tipps zur häuslichen Arbeit.

 

Anschrift

Grundschule an den Seewiesen

 

Hauptstraße 23

29389 Bad Bodenteich

Kontakt

Tel.: 05824 - 9654117

Fax: 05824 - 9654045

 

Mail:

schulleitung@gsbabo.de

sekretariat@gsbabo.de

 

Das Sekretariat ist montags bis freitags von 07.00 - 10.20 Uhr besetzt.

Unterrichtszeiten

1. Stunde: 07.30 - 08.15 Uhr

2. Stunde: 08.20 - 09.05 Uhr

 

3. Stunde: 09.20 - 10.10 Uhr

4. Stunde: 10.10 - 10.55 Uhr

 

5. Stunde: 11.15 - 12.00 Uhr

6. Stunde: 12.05 - 12.50 Uhr